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WILKOMMEN
Das
Türkische Steuersystem
In der Türkei
wird das vielseitige Steuersystem angewendet. Man kann die
Steuer, die sich im türkischen Steuersystem befinden, unter
drei Hauptteile gliedern:
I)
Die Steuer, die durch das Einkommen einkassiert werden
:
Unternehmenssteuer/ Körperschaftssteuer
Einkommenssteuer
II)
Die Steuer, die durch Ausgaben einkassiert werden:
Mehrwertsteuer
Steuer für
Banken- und Versicherungsformalitäten
Stempelsteuer
Gesonderte
Konsumsteuer
Gesonderte
Kommunikationssteuer
Steuer für
Glücksspiele
Zollsteuer
III)
Die Steuer, die durch das Vermögen einkassiert werden:
Erbschafts-
und Schenkungssteuer
Immobiliensteuer
Kraftfahrzeugsteuer
I)
DIE STEUER, DIE DURCH DAS EINKOMMEN EINKASSIERT WERDEN
1)
EINKOMMENSSTEUER
Tatsachen und Bestandteile des Einkommens
Das
Einkommen ist der Nettobetrag des Einkommens und Gewinns,
den eine Person in einem Kalenderjahr erzielt hat.
Folgendes
gehört zu einem Einkommen, die als Erträge und Gewinne
angesehen werden:
-
Handelserträge
-
Landwirtschaftliche Erträge
-
Freiberufliche Erträge
- Gehälter
- bewegliche
Güterkapitaleinkommen
-
unbewegliche Güterkapitaleinkommen

- Sonstige
Verdienste und Einkommen
Der
Steuerpflichtige:
Natürliche
Personen, die in der Tatsache des Einkommens Erträge
erzielen, sind in der Hinsicht des Einkommenssteuers
steuerpflichtig.
Volle
Steuerpflichtigkeit beinhaltet die Personen, die in einem
Kalenderjahr in und außerhalb der Türkei Verdienste und
Einkommen erzielen und die über die ganzen Verdienste und
Einkommen zur Steuerleistung herangezogen werden.
Geringe
Steuerpflichtigkeit beinhaltet die natürlichen Personen, die
nicht in der Türkei ansässig sind (deren
Aufenthaltsregistrierungen nicht in der Türkei sind und die
sich in einem Kalenderjahr weniger als 6 Monate in der
Türkei aufgehalten haben), jedoch von bzw. in der Türkei ein
Einkommen erzielen.
Aber für
Ausländer, welche unten angegeben sind, bedeutet es nicht,
in der Türkei gesiedelt zu haben, auch wenn sie sich hier
über 6 Monate aufgehalten haben:
1.Diejenigen,
die für bestimmte und zeitweilige Aufgabe oder Arbeit in die
Türkei gekommen sind, Geschäftsleute, Wissenschaftler,
Fachleute, Beamte, Journalisten und diejenigen, deren
Zustand mit dem obiger Personen ähnlich ist, und ,
diejenigen, die mit der Absicht auf Studium, Behandlung oder
Erholung oder Reisen in die Türkei gekommen sind.
2.Diejenigen,
die aus unvermeidlichen Gründen wie Verhaftung, Verurteilung
oder Krankheit in der Türkei festgehalten oder geblieben
sind.
Die
Einkommensteuererklärung und Erklärungsarten
Die
Besteuerung im türkischen Steuersystem beruht auf Erklärung.
Hinsichtlich der Einkommensteuer sind die Erklärungen
Jahressteuererklärung, vorsteuerliche Erklärung und
Sondersteuererklärung zu nennen.
a)
Jahressteuererklärung
Die
Jahressteuererklärung ist eine Erklärung, die dazu dient,
das Einkommen aus einem Kalenderjahr in nächster
Erklärungszeit zu belegen. Die Verpflichteten, deren
Einkommen nur aus Lohn bzw. Gehalt bestehen, sind nicht zu
der Jahressteuererklärung verpflichtet.
Die
Erklärung, die zu einem Kalenderjahr gehört, ist bis zum
Abend des15. Tages vom März des nächsten Jahres vorzulegen.
Die
Erklärungen derjenigen, die im Kalenderjahr das Heimatland
verlassen haben, sind in 15 Tagen nach dem Verlassen, im
Sterbefall in vier Monaten ab der Todeszeit zu belegen.
Die
Abgabefrist der nach Einkommensorten unterschiedlichen
Erklärungen ist unten in der Tabelle angegeben:
|
Einkommensarten
|
Abgabefrist |
|
Aus kommerziellen
Verdiensten, die nur in einfacher Weise festgesetzt
sind, |
15.Februar |
|
Aus den anderen
Verdiensten (nach Betriebs- und Bilanzart
festgesetzter gewerblicher, landwirtschaftlicher,
freiberuflicher Gewinn, Grundvermögenseinkünfte,
Mobilienvermögenseinkünfte, andere Gewinne und
Einkommen), |
15. März |
|
Im Falle, dass die
einfach festgesetzten kommerziellen Verdienste mit
den anderen Verdiensten und Einkommen zusammen
belegt werden, |
15. März |
b)
Vorsteuerliche Erklärung
Vorsteuerliche Erklärung heißt die Erklärung, durch die
Unternehmer oder Steuerprüfer die abgezogene Steuer nebst
mit ihren Hebesätzen dem Steueramt einreichen.
Laut Art.94
des Einkommensteuergesetzes müssen die zu den unten
Angehörenden von den Zahlungen, die bezüglich kommerzielle,
landwirtschaftliche, berufliche Erträge und
Immobilienvermögen und tragbare Mobiliarerträge beglichen
wurden, Steuer abziehen lassen.
-öffentliche
Verwaltungen und ihre Anstalten,
-öffentliche
Wirtschaftsanstalten,
- andere
Körperschaften,
-Handelsgesellschaften,
-Genossenschaften,
-Geschäftspartnerschaften,
-Vereine,
-Stiftungen,
-Handelsbetriebe von Vereinen und Stiftungen,
-
Disponenten,
-Freiberufliche und Händler, die ihr reales Einkommen
erklären müssen,
-Landwirte,
die ihren landwirtschaftlichen Gewinn nach dem Grundsatz
Bilanz und
landwirtschaftlichen Betriebskontos feststellen,
- Die vom
Finanzministerium bewilligten Personen von denen, die in
steuerpflichtigen
Geschäften
Partei oder Vermittler sind.
Die
Steuerpflichtigen, die einen Abzug machen müssen, müssen in
monatlichen Perioden
die
einbehaltenen Steuer mittels einfacherer Erklärung bis zum
Abend des 20. Tages im nächsten Monat angeben und bis zum
Abend des 26. Tages jenen Monates dem örtlichen Steueramt
bezahlen.
c)
Einzelerklärung
Die
Einzelerklärung ist eine Erklärung, die von
Steuerpflichtigen, die in engem Zusammenhang verantwortlich
sind, für ihr Einkommen und Erträge eine
Jahressteuererklärung nicht gegeben werden muss
Ab dem Datum
des Erhaltens dieses Einkommens und dieser Erträge wird die
Einzelerklärung
in 15 Tagen
dem zuständigen Steueramt gegeben und in dieser Zeitspanne
bezahlt.
2)
Die Körperschaftssteuer
Das
Thema der Körperschaftssteuer und Grund für die Steuer.
Das Thema der
Steuer besteht aus dem Körperschaftseinkommen. Und das
Körperschaftseinkommen besteht aus den Elementen, die bei
der Einkommenssteuer genannt sind.
Diese
Elemente des Einkommens sind wie unten angegeben:
- Handelserträge
-
Landwirtschaftserträge
- Gehälter
- freiberufliche
Erträge
- bewegliche
Güterkapitaleinkommen
-
unbewegliche Güterkapitaleinkommen
- Sonstige
Verdienste und Einkommen
Der
Körperschaftseinkommen bringt die Steuer mit sich.
Die
Verpflichteten derKörperschaftssteuer
Die
Verpflichteten der Körperschaftssteuer sind in 5 Gruppen
unterteilt.
- Die Kapitalfirmen
- Die Genossenschaften
- Öffentliche
Wirtschaftsanstalten
- Wirtschaftliche
Betriebe von Vereinen und Stiftungen
-
Geschäftspartnerschaften
Bei der
Körperschaftssteuer gibt es zwei verschiedene
Verpflichtungsformen, von denen
eine ganz,
die andere gering ist.
Die ganz
verpflichteten Körperschaften sind die Körperschaften, deren
gesetzliches Zentrum oder Arbeitszentrum in der Grenze der
Türkei sind.
Die gering
verpflichteten Körperschaften sind die Körperschaften, deren
gesetzliches Zentrum oder Arbeitszentrum nicht in der Türkei
sind, sondern durch ihre Zweigstellen, Büros und Vertreter
betätig sind.
Die
Körperschaftssteuer wird im Verhältnis von 20 Prozent auf
Körperschaftssteuer abgezogen.
Von den
Verpflichteten der Körperschaftssteuer( in der gering
verpflichteten Körperschaften, die mit Handels- und
Landwirtschaftserträge begrenzt sind )werden im Verhältnis
von der Körperschaftssteuer der laufenden Steuerperiode
vorübergehend Steuer bezahlt, indem die laufende
Steuerperiode auf der Körperschaftssteuer angerechnet, nach
den Prinzipien, die im Einkommensteuergesetz bestimmt worden
sind. Die Prinzipien, die für ganz verpflichteten
Körperschaften gelten, gelten auch für die geringen
Körperschaften.
Die
Erklärung der Körperschaftssteuer und Erklärungsarten
Körperschaftseinkommen wird nach der Erklärung der
Verpflichteten oder Verantwortlichen
auferlegt.
Die Verpflichteten von Körperschaftssteuer müssen drei Arten
von Erklärungen angeben.
a)
Körperschaftssteuererklärung ( Jahressteuererklärung)
Ist eine Art
der Erklärung, die dazu nutzt, die Nettogewinne eines
Rechnungsabschnittes von Körperschaften an dem zuständigen
Steueramt anzugeben. Diese wird jährlich angegeben.
Die
Jahressteuererklärung wird nach vier Monaten(vom ersten Tag
bis zum fünfundzwanzigsten Tag) nach dem Abschluss der
Berechnungszeit angegeben. Die Bezahlung kann jedoch am Ende
des Monats, in dem man die Erklärung gemacht hat, gemacht
werden.
b)
Sondersteuererklärung; diese Erklärung ist eine
Erklärung, die dazu nutzt, wenn die fremden Körperschaften,
die in engem Zusammenhang verpflichtet sind, Gewinne
erzielen würden, ihre Gewinne durch diese Erklärung angeben.
Die Sondersteuererklärung wird ab dem Datum von dem Erzielen
der Gewinne in 15 Tagen angegeben.
c)
Vorsteuerliche Erklärung; diejenigen, die für die
Einstellung der Steuer verantwortlich sind, müssen die
Bezahlungen, die in einem Monat in bar gemacht oder in
Anrechnung gebracht sind, oder die Gewinne und Erträge, die
sie zur Ausführung gebracht haben, und all diesen abgezogene
Körperschaftssteuern bis zum Abend des 20.ten des folgenden
Monats an dem Steueramt, an dem sie arbeiten, diese
vorsteuerliche Erklärungen angeben und bis zum Abend des
26.ten in dem selben Monat bezahlen.
II.
DIE STEUERN, DIE ÜBER DIE AUSGABEN ERHOBEN WERDEN
1.
MEHRWERTSTEUER
Die
Mehrwertssteuer ist in der Türkei im Jahr 1985 in Kraft
getreten.
Thema
der Steuer
Ein
Mehrwertssteuerpflichtiger ist jedermann, der die Verfahren
der Steuer macht. Diejenigen, die diese Verfahren machen,
sind unwichtig. Alle, die diese Verfahren machen, werden
Mehrwertssteuerpflichtig sein.
Die unten
angegebenen Verfahren sind in der Türkei steuerpflichtig:
- Dienste und
Übergaben, die im Rahmen des Handels, der
Landwirtschaft und der freiberufliche Tätigkeit
gemacht werden,
- Jede Art von Waren –
und Dienstimport
- Aus anderen
Tätigkeiten entstandene Übergaben und Dienste,
sind
Mehrwertssteuerpflichtig.
Der
Verantwortliche der Steuer bedeutet, dass außer diejenigen,
die Steuerpflichtig sind, manche Personen verantwortlich
machen, um die Bezahlung der Steuer zu sichern. Was die
Verantwortlichen machen, ist die Steuer, die sie im Namen
der Steuerpflichtige gerechnet hat, an dem Steueramt zu
zahlen.
Verhältnis in der Mehrwertsteuer
In der
Mehrwertssteuer gibt es für verschiedene Waren -und
Dienstgruppen drei verschiedene Verhältnisse.
|
Reduziertes
Verhältnis |
1 % |
Liste Nummer 1: Trockene
Nahrungsmittel, Baumwolle, Weizen usw. |
|
8 % |
Liste Nummer 2:
Grundnahrungsmittel (Milch, Nudeln, Öl usw. ) und
andere Waren – und Dienstleistungen. |
|
Allgemeines Verhältnis
|
18 % |
die außerhalb der Listen
1 und 2 bleiben |
Die
Mehrwertssteuererklärung
Die
Versteuerung der Mehrwertssteuer wird durch die schriftliche
Erklärung der Steuerpflichtige verwirklicht. Die
Steuerpflichtige muss eine Erklärung angeben, obwohl in
einer Zeitdauer der Versteuerung keine Verfahren zur
Versteuern geben.
2.
SONDERKONSUMSTEUER
Güter, die
sich in einer bestimmten Betriebsperiode befinden und auf
den vier Listen vorkommen, die auch in das Gesetz
aufgenommen worden sind, sind auf die Sonder-Konsumsteuer
verpflichtet. Güter, die sich auf diesen Listen befinden, in
der vorhergesehenen Betriebsperiode für ein einziges Mal zur
Sonder-Konsumsteuer verpflichtet.
Es gibt vier
verschiedene Arten von Gütern, die in die Steuer einbezogen
werden und mit unterschiedlichen Steuerbeträgen bewertet
werden.
- Liste 1 beinhaltet
Erdölprodukte, Erdgas, Schmieröl, Solvent, und
desgleichen.
- Liste 2 beinhaltet
Automobile und andere Transportmittel mit Motoren,
Motorräder, Flugzeuge, Hubschrauber, Jachten.
- Liste 3 beinhaltet
Tabak, alkoholische Getränke und Getränke mit
Sprudel.
- Liste 4 beinhaltet
Luxusartikel.
Verpflichtete der Sonderkonsumsteuer
Jene werden
im Bezug auf die Gütergruppen, die einen Artikel der Steuer
darstellen, und auf die Eigenschaften, die einige Güter
besitzen, unterschiedlich eingegliedert. Jene sind:
- Die Hersteller und
die Exporteure von Erdölprodukten in der Liste 1.
- Händler, die mit
Eintragung verpflichteten Kraftfahrzeuge aus der
Liste 2 handeln, solche zwecks Benutzung importieren
oder ihren Handel durch eine Auktion realisieren.
- Händler, die Tabak,
alkoholische Getränke mit Sprudel und dergleichen
aus der Liste 3 herstellen, diese importieren oder
ihren Handel durch eine Auktion realisieren.
- Händler, die
Luxusartikel auf der Liste 4 herstellen, importieren
oder ihren Handel durch eine Auktion realisieren.
- STEUER VON
BANKEN - UND VERSICHERUNGSFORMALITÄTEN
Alle
Geschäfte, die von Banken, Versicherungsunternehmen und
Bankbesitzern durchgeführt werden, und somit auch von Geld,
ob bar oder durch ein Konto, unter welchem Namen es sein
mag, profitiert haben, sind der Steuer von Banken- und
Versicherungsformalitäten verpflichtet.
Die Steuer
von Banken- und Versicherungsgeschäften wird von Banken,
Bankbesitzern und Versicherungsunternehmen bezahlt.
Die
Verpflichteten der Steuer von Banken und
Versicherungsgeschäften haben ihre Geschäfte, die der Steuer
verpflichtet sind, innerhalb der Steuerperiode, die
einmonatig ist, bis zum Abend des 15. Tages des folgenden
Monats abzugeben.
- SPEZIELLE
KOMMUNİKATIONSSTEUER
Das
Thema dieser Steuer besteht im Allgemeinen aus
Mobil-funk-telefon-radio- und Fernsehsendungen mit
Kabelanschluss und Telekommunikationsdiensten.
Der
Grund dieser Steuer ist die Erfüllung der Dienste,
die der Steuer verpflichtet sind.
Die
Steuerpflichtigen sind Betreiber von
Mobil-Funk-Telefon Diensten, Betreiber von
Satteliten-Plattformen, die Radio- und Fernsehsendungen über
Satteliten übertragen lassen und Betreiber von
Kabel-Plattformen, die ihre Sendungen durch Kabel übertragen
lassen.
Die
Steuerperiode ist jeder Monat eines Kalenderjahres.
Die Steuerverpflichteten haben ihre monatliche Steuer bis am
Abend des 15. Tages des folgenden Monats zu erklären und
diese im gleichen Zeitabschnitt zu bezahlen.
5.
STEMPELSTEUER
Das
Thema der Steuer besteht aus den Dokumenten, die
sich in der Tabelle “im Anhang des Gesetzes (1)” befinden.
Der
Grund der Steuer besteht aus der Ordnung der
steuerpflichtigen Dokumente.
Die
Steuerpflichtigen sind die Personen, die die
Dokumente über Steuer unterschreiben. Die Steuer der
Formalitäten zwischen den Ämtern und den Personen werden von
den jeweiligen Personen beglichen.
Die
Stempelsteuer wird in vier verschiedenen Weisen bezahlt.
Diese Zahlungen sind das Aufkleben der Briefmarke, das
Abstempeln, die Quittung geben und die Einschränkung vom
Gehalt.
6.
ZOLLSTEUER
Das
Thema der Steuer besteht aus dem Gegenstand, die
sich in der Zollzone der Türkischen Republik und in der
Zollerklärung befindet.
Der
Grund der Steuer ist im Bezug auf die
Importverhandlungen auf unterschiedliche Anweisungen
zurückzuführen. Diese sind; der freie Transport der
Gegenstände, die Registrierung der Zollerklärung, der
vorübergehende Import im Falle der partiellen Befreiung.
Der
Steuerpflichtige ist im Allgemeinen die Person, die
die Zollverpflichtungen in die Tat umsetzen muss und die dem
Zoll dafür eine Erklärung macht.
Die
Zollsteuer wird im Falle einer schriftlichen Verkündung der
Steuerpflichtigen auferlegt. Die Erklärung wird von der
Verwaltung durch Angabe des Datums und der Reihennummer
registriert. Die Zollsteuer, die durch Mitteilung entsteht,
wird nach der Benachrichtigung innerhalb von 10 Tagen
bezahlt.
DIE
VOM VERMÖGEN ABGEZOGENEN STEUER
1.
ERBSCHAFTS- UND SCHENKUNGSSTEUER
Die
Übertragung des Vermögens der Personen, die die türkische
Staatsangehörigkeit haben und die Eigentümer, die sich in
der Türkei befinden, durch Erbschaft oder andere Umstände
und ohne Gegenwert muss als Erbschafts- und Schenkungssteuer
erklärt werden.
Der
Steuerpflichtige in diesem Fall ist die Person, die durch
Erbschaft oder ohne Gegenwert ein Eigentum erwirbt. Die
Eigentümer der Personen, die die türkische
Staatsangehörigkeit haben und die im Ausland durch solche
Umstände etwas erwerben, müssen als Erbschafts- und
Schenkungssteuer erklärt werden.
Die Dauer der
Steuererklärung der Erbschafts- und Schenkungssteuer im
Falle der Vererbung durch Erbschaft:
- Wenn der
Tod in der Türkei zustande gekommen ist und wenn sich die
Steuerpflichtigen in der Türkei befinden, innerhalb von vier
Monaten nach dem Tode, wenn sich die Steuerpflichtigen im
Ausland befinden, innerhalb von 6 Monaten nach dem Tode;
- Wenn der
Tod im Ausland zustande gekommen ist und wenn sich die
Steuerpflichtigen in der Türkei befinden, innerhalb von 6
Monaten nach dem Tode; wenn sich die Steuerpflichtigen auch
am gleichen Ort befinden, wo der Tod zustande gekommen ist,
innerhalb von 4 Monaten; wenn sich die Steuerpflichtigen im
Ausland, aber nicht am gleichen Ort befinden, wo der Tod
zustande gekommen ist, innerhalb von 8 Monaten;
Im Falle von
Vererbungen durch andere Umstände muss es nach der
rechtskräftigen Erwerbung des Eigentums innerhalb von einem
Monat gemacht werden.
2.
IMMOBILIENSTEUER
a)Gebäudesteuer
Das
Thema der Steuer besteht aus den Gebäuden,die sich
in der Türkei befinden.
Der
Grund der Steuer ist ein Gebäude zu besitzen, eine
Nutznießung auf das Gebäude zu bilden oder das Gebäude wie
ein Eigentümer in Besitz zu haben.
Die
Steuerpflichtigen sind die Eigentümer des Gebäudes.
Nur wenn auf das Gebäude die Nutznießung eingerichtet worden
ist, ist diesmal der Verpflichtete der Inhaber der
Nutznießung. Wenn es keinen Eigentümer des Gebäudes oder
Inhaber der Nutznießung geben sollte, wird die natürliche
oder juristische Person, die das Gebäude wie ein Eigentümer
in Besitz hat, als der Steuerpflichtige anerkannt.
Der Steuer
wird vom zugehörenden Rathaus auferlegt. Die Gebäudesteuer
wird im Allgemeinen auf Mitteilung auferlegt. Für die Fälle,
wo eine Mitteilung für die Auferlegung nicht angewiesen ist,
wird die Auferlegung gemäß einer Schätzung eingeführt.
Die eine Rate
der Gebäudesteuer, die jedes Jahr auferlegt wird, wird in
den Monaten März, April und Mai und die andere im November
in zwei gleichwertigen Raten bezahlt. Wenn die
Steuerpflichtigen es wollen, können sie die ganze Steuer im
Laufe der ersten Ratenzeit bezahlen.
b)
Grundstücksteuer
Das
Thema der Steuer besteht aus Baugrundstücken und
Grundstücken innerhalb der Türkei.
Der
Grund dieser Steuer ist ein Grundstück zu besitzen,
eine Nutznießung auf das Grundstück zu bilden oder das
Grundstück wie ein Eigentümer in Besitz zu haben.
Steuerpflichtigen sind die Eigentümer des
Grundstückes. Nur wenn auf das Grundstück die Nutznießung
eingerichtet worden ist, ist diesmal der Verpflichtete der
Inhaber der Nutznießung. Wenn es keinen Eigentümer des
Grundstückes oder Inhaber der Nutznießung geben sollte, wird
die natürliche oder juristische Person, die das Grundstück
wie ein Eigentümer in Besitz hat, als der Verpflichtete
anerkannt.
Der Steuer
wird vom zugehörenden Rathaus auferlegt. Die jährlich
auferlegende Grundstücksteuer wird in zwei gleichwertigen
Raten bezahlt. Die erste Rate wird in den Monaten März,
April und Mai und die andere im November bezahlt. Wenn die
Verpflichteten es wollen, können sie die ganze Steuer im
Laufe der ersten Ratenzeit bezahlen.
3.
KRAFTFAHRZEUGSTEUER
Das
Thema der Steuer besteht aus Kraftfahrzeugen. Daher
gehören die Fahrzeuge ohne einen Motor nicht zu dieser
Steuer.
Der
Grund dieser Steuer ist die Eintragung (die
Registrierung) der Kraftfahrzeuge an die Verkehrsämter und
Verkehrsbüros, Hafen- und Rathausregister.
Steuerpflichtige sind die natürlichen und
juristischen Personen, deren Namen im Register eingetragen
und registriert worden sind.
Die Steuer
ergibt sich nach dem Steuerbetrag im Tarif jedes Jahr,
Anfang Januar als zu zahlende Endsumme. Die
Kraftfahrzeugsteuer bezahlt man jedes Jahr in den Monaten
Januar und Juli in zwei gleichwertigen Raten.
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